Kreditbürgschaft als Alternative zum Einkommen

Möchte man als Verbraucher einen Kredit aufnehmen, unabhängig davon, ob es sich um einen Dispositionskredit, einen Ratenkredit oder um einen Immobilienkredit handelt, so müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Die deutschen Banken sind relativ einheitlich strukturiert, wenn es um Prüfung der Kreditwürdigkeit eines Antragstellers geht. Vor der Prüfung der Kreditwürdigkeit steht jedoch zunächst die Prüfung der Kreditfähigkeit. Als kreditfähig gilt jede voll geschäftsfähige Person. Etwas vereinfacht gesagt ist demnach jeder volljährige Verbraucher im Normalfall kreditfähig. Ist dieses geklärt, wird seitens der Banken die Kreditwürdigkeit geprüft, und zwar fast ausnahmslos anhand von zwei Daten. Zum einen wird eine Schufa-Anfrage durchgeführt und zum anderen verlangen die Banken einen Einkommensnachweis. Ohne Einkommensprüfung wird zumindest von Banken im Inland bis auf wenige Ausnahmen kein Darlehen vergeben. Mitunter können sogar Selbständige daher Probleme bekommen ein Darlehen genehmigt zu bekommen, weil hier nicht selten regelmäßige Einkünfte fehlen, sondern das Einkommen vom Betrag und vom Zahlungszeitpunkt her mitunter recht unregelmäßig vorhanden ist.

Aus den genannten Gründen greifen solche betroffenen Verbraucher zum Beispiel zu einem Kredit ohne Einkommensprüfung. Allerdings muss man direkt hinzu fügen, dass solche Kredite zum einen relativ selten angeboten werden, und zum anderen ist die Anzahl von unseriösen Angeboten besonders in dieser Finanzierungssparte nicht gerade gering. Aus Sicht des Kreditgebers ist es nicht unbedingt verständlich, warum er auch die Prüfung des Einkommens verzichtet, denn ein vorhandenes Einkommen ist nun einmal die Grundlage dafür, dass ein Kredit ordnungsgemäß zurück gezahlt werden kann. Insofern stehen Sicherheiten oder die Erbringung eines solventen Bürgen bei einem solchen Kredit auch meistens eine unabdingbare Bedingung dafür dar, dass der Antragsteller diesen Kredit bekommen kann. Zu den möglichen Sicherheiten, welche von den Kreditgebern im Bereich Kredit ohne Einkommensprüfung vergeben werden, zählen meistens Bürgschaften und Verpfändungen von Wertpapieren, Sparguthaben oder auch von Immobilien in Form der Eintragung einer Grundschuld.

Neben dem Stellen von Sicherheiten kann der Kreditnehmer beim Kredit ohne Einkommensnachweis darüber hinaus davon ausgehen, dass die Konditionen nicht selten schlechter als bei Darlehen sind, die auf "normalem Wege" von inländischen Banken nach Prüfung eines vorhandenen Einkommens vergeben werden. Generell ist die Frage, warum ein Kreditsuchender überhaupt einen Kredit ohne Einkommensnachweis in Anspruch nehmen möchte. Denn die Situation ist im Grunde völlig klar: ist ein ausreichendes Einkommen vorhanden, dann kann man auch einen "normalen" Kredit beantragen und muss sich nicht vor der Einkommensprüfung seitens der Banken "fürchten". Fehlt das Einkommen hingegen oder steht nicht ausreichend frei verfügbares Einkommen zur späteren Kreditrückzahlung zur Verfügung, sollte der Kreditsuchende von sich aus auf den Darlehnsantrag verzichten, da so nur noch mehr Schulden entstehen würden. Man muss hier also auch an die "Vernunft" und Selbstdisziplin des Kreditsuchenden appellieren, auch wenn die Kredite ohne Einkommensprüfung aus genannten Gründen sicherlich "verlockend" sind.